RLM-Kunden können jetzt noch bis zum 31. Oktober 2023 Anträge auf zusätzliche Entlastungsbeträge stellen.
Bei den Energiepreisbremsen für Strom und Gas wird für RLM-Kunden bei der Berechnung des Entlastungskontingents das Jahr 2021 als Referenzjahr zugrunde gelegt. RLM-Kunden besitzen einen sog. RLM-Zähler (für Strom- und/oder…
Nach wie vor ist unser dringliches Ziel, dass die mit dem Referenzjahr 2021 entstehende Benachteiligung der RLM-Kunden bei Strom- und Gaspreisbremse aufgrund der Coronaschließungen in 2021 seitens der Politik korrigiert…
Nach den gesetzlichen Regelungen zu den Energiepreisbremsen für Gas und Strom sind die Energielieferanten verpflichtet, jedem Kunden bis zum 15. Februar, spätestens bis zum 1. März 2023 mitzuteilen, wie sich…
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit Blick auf Gas- und Strompreisbremse die bereits zuvor angekündigten FAQ zu den Höchstgrenzen nach § 18 EWPBG sowie den Selbsterklärungen nach § 22 EWPBG bzw. §…